8679 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Finanzausschusses
über den Beschluss des Nationalrates vom 29. Februar 2012 betreffend Protokoll zwischen der Republik Österreich und der Republik Slowenien und Zusatzprotokoll zur Abänderung des am 1. Oktober 1997 in Ljubljana unterzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen in der Fassung des am 26. September 2006 in Ljubljana unterzeichneten Protokolls
Die steuerlichen Beziehungen zwischen der Republik Österreich und der Republik Slowenien werden gegenwärtig durch das am 1. Oktober 1997 in Laibach unterzeichnete Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen BGBl. Nr. III 4/1999 idF BGBl. Nr. III 126/2007 geschützt. Aufgrund der von der Organisation für wirtschaftliche Entwicklung und Zusammenarbeit (OECD) entwickelten neuen Grundsätze der steuerlichen Transparenz und Amtshilfebereitschaft hat sich das Abkommen als revisionsbedürftig erwiesen.
Mit dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates erfolgt die internationale Verpflichtung Österreichs zur Anpassung seiner Doppelbesteuerungsabkommen an den neuen OECD-Standard betreffend steuerliche Transparenz und Amtshilfebereitschaft.
Da auch Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereiches der Länder geregelt werden, ist eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 2 B-VG erforderlich.
Dem Nationalrat erschien bei der Genehmigung des Abschlusses des vorliegenden Staatsvertrages die Erlassung von besonderen Bundesgesetzen gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 3 B-VG zur Überführung des Vertragsinhaltes in die innerstaatliche Rechtsordnung nicht erforderlich.
Das Protokoll und das Zusatzprotokoll sind in deutscher, slowenischer und englischer Sprache abgefasst, wobei jeder Text gleichermaßen authentisch ist.
Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 13. März 2012 in Verhandlung genommen.
Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Michael Lampel.
An der Debatte beteiligten sich Bundesrätin Elisabeth Greiderer und Bundesrat Mag. Reinhard Pisec.
Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Michael Lampel gewählt.
Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 13. März 2012 mit Stimmenmehrheit den Antrag,
1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,
2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Wien, 2012 03 13
Michael Lampel Johann Kraml
Berichterstatter Vorsitzender