8681 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

über den Beschluss des Nationalrates vom 29. Februar 2012 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Opferfürsorgegesetz geändert wird

Mit dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates wird dem Ersuchen der Landeshauptleutekonferenz vom 6. September 2010, die Bundesrechtsvorschriften mit dem Ziel einer möglichst weitgehenden Deregulierung zu durchforsten und entsprechend zu ändern, Rechnung getragen. Die Vorschläge der Länder wurden dabei als wesentliche Grundlagen herangezogen.

Künftig werden in erster Instanz nicht mehr die Landeshauptleute, sondern das Bundessozialamt für Opferfürsorgeangelegenheiten zuständig sein.

Derzeit ist das Bundessozialamt für Bereiche der Sozialentschädigung wie z.B. Kriegsopferversorgung, Verbrechensopferentschädigung oder Impfschadenentschädigung verantwortlich. Durch die Zusammenführung der erstinstanzlichen Sozialentschädigung beim Bundessozialamt werden daher Synergien genutzt und die Verfahrensdauer verkürzt.

Dieser Beschluss des Nationalrates ist ein Fall des Artikel 44 Absatz 2 B-VG und bedarf daher der in Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder und einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen zu erteilenden Zustimmung des Bundesrates.

 

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 13. März 2012 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Mag. Muna Duzdar.

An der Debatte beteiligten sich Bundesrätin Mag. Muna Duzdar sowie mit beratender Stimme Bundesrat Efgani Dönmez, PMM.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Mag. Muna Duzdar gewählt.

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 13. März 2012 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,

1.      gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2.      dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 44 Absatz 2 B-VG die verfassungs-mäßige Zustimmung zu erteilen.

Wien, 2012 03 13

                              Mag. Muna Duzdar                                                             Mag. Gerald Klug

                                 Berichterstatterin                                                                      Vorsitzender