8698 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Wirtschaftsausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 28. März 2012 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Wirtschaftstreuhandberufsgesetz, das Bilanzbuchhaltungsgesetz und die Gewerbeordnung 1994 geändert werden

Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates wurde als Initiativantrag der Abgeordneten zum Nationalrat Konrad Steindl, Dr. Christoph Matznetter, Kolleginnen und Kollegen eingebracht und steht im Zusammenhang mit der Änderung des Wirtschaftstreuhandberufsgesetzes, des Bilanzbuchhaltungsgesetzes und der Gewerbeordnung 1994.

Die Änderungen im Wirtschaftstreuhandberufsgesetz, im Bilanzbuchhaltungsgesetz und in der Gewerbeordnung bringen Verbesserungen für Bilanzbuchhalter und Personalverrechner sowie Klarstellungen für Zahntechniker.

Die Umsatzgrenzen bei der Bilanzierung werden auf die Werte der kleinen GmbH in Entsprechung zum Unternehmensrecht dynamisiert (Bilanzsumme bis 4,84 Mio. €/Umsatzsumme bis 9,68 Mio. €). Bilanzbuchhalter dürfen künftig, wie auch Personalverrechner, Arbeitnehmerveranlagungen durchführen. Die Praxiszeiten für die Zulassung zur Fachprüfung "Steuerberater" werden für Bilanzbuchhalter von 9 Jahren auf 5 Jahre verkürzt. Außerdem werden alle Bilanzbuchhalter Mitglieder der Wirtschaftskammer Österreich. In der Gewerbeordnung wird klargestellt, dass Zahntechnikermeister im Einzelfall und im Auftrag des Zahnarztes sowie in dessen Ordination Abformungen und notwendige Bissnahmen im Mund des Patienten vornehmen sowie An- und Einpassungsarbeiten am Zahnersatz durchführen können.

Der Wirtschaftsausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am
11. April 2012 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Franz Perhab.

An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Mag. Reinhard Pisec, Sonja Zwazl und Mag. Susanne Neuwirth.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Franz Perhab gewählt.

Der Wirtschaftsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 11. April 2012 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2012 04 11

                                   Franz Perhab                                                                       Sonja Zwazl

                                   Berichterstatter                                                                        Vorsitzende