8699 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Wirtschaftsausschusses
über den Beschluss des Nationalrates vom 28. März 2012 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Akkreditierungsgesetz 2012 erlassen wird und das Maß- und Eichgesetz und das Kesselgesetz geändert werden
Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates betrifft die Neufassung des Akkreditierungsgesetzes und eine Änderung des Maß- und Eichgesetzes sowie des Kesselgesetzes, die die "EU-Verordnung über die Akkreditierung und Marktüberwachung im Zusammenhang mit der Vermarktung von Produkten" ergänzt und eine Bundeskompetenz zur Akkreditierung von Konformitätsbewertungsstellen schafft. Der gegenständliche Beschluss enthält Bestimmungen für den Akkreditierungsbeirat, regelt Auswahl und Tätigkeit von Sachverständigen, ermöglicht die Aussetzung der Akkreditierung und schafft die Überführung der bisherigen Zertifizierungsstellen per Bescheid.
Die im Art. 1 § 1 des gegenständlichen Beschlusses des Nationalrates enthaltene Verfassungsbestimmung bedarf der Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 44 Absatz 2 B-VG.
Der Wirtschaftsausschuss hat den
gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am
11. April 2012 in Verhandlung genommen.
Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Franz Perhab.
Zum Berichterstatter für das Plenum wurde ebenfalls Bundesrat Franz Perhab gewählt.
Der Wirtschaftsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 11. April 2012 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,
1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,
2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 44 Absatz 2 B-VG die verfassungs-mäßige Zustimmung zu erteilen.
Wien, 2012 04 11
Franz Perhab Sonja Zwazl
Berichterstatter Vorsitzende