8706 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Justizausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 29. März 2012 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Versicherungsvertragsgesetz 1958 und das Maklergesetz geändert werden (Versicherungsrechts-Änderungsgesetz 2012 – VersRÄG 2012)

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates trägt dem Umstand Rechnung, dass die Zulässigkeit der Erhebung von Gesundheitsdaten durch private Versicherer ausführlicher geregelt werden. Diese „Ermittlung personenbezogener Gesundheitsdaten“ ist in der Praxis vor allem für die Direktverrechnung von Leistungen untersuchender oder behandelnder Ärzte, der Krankenanstalten oder sonstiger Einrichtungen der Krankenversorgung oder Gesundheitsvorsorge (Gesundheitsdienstleister) unumgänglich. Dementsprechend werden die für die Abwicklung der Direktverrechnung unverzichtbaren Daten aufgrund gesetzlicher Ermächtigung übermittelt. Freilich gelten dafür besonders strenge Einschränkungen, um dem Grundrecht auf Datenschutz gebührend Rechnung zu tragen.

Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates sieht weiters die gesetzlichen Grundlagen für die elektronische Kommunikation zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer vor. Künftig können Versicherer und Versicherungsnehmer ausdrücklich und gesondert vereinbaren, dass Erklärungen und Informationen auf elektronischem Weg übermittelt werden können. Die Kommunikation kann einerseits unter Einbeziehung von Inhalten einer öffentlichen Website und andererseits durch direkte Übermittlung sämtlicher Inhalte an den Versicherungsnehmer erfolgen.

Dem Verbraucher kommt ein allgemeines Rücktrittsrecht zu. Der Rücktritt soll ohne Angabe von Gründen zulässig sein und auch nicht daran knüpfen, dass dem Versicherungsnehmer bestimmte Informationen vorenthalten wurden.

Im Maklergesetz werden die Pflichten des Versicherungsmaklers zur Beurteilung der Insolvenz des Versicherers näher konturiert.

 

Der Justizausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 11. April 2012 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Christian Füller.

An der Debatte beteiligte sich Bundesrat Stefan Schennach.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Christian Füller gewählt.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 11. April 2012 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2012 04 11

                                Christian Füller                                                               Monika Kemperle

                                   Berichterstatter                                                                        Vorsitzende