8709 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Justizausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 29. März 2012 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gerichtsorganisationsgesetz geändert wird

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates trägt dem Umstand Rechnung, dass aufgrund wiederholter Bedrohungen und Angriffe gegen Organe der Gerichtsbarkeit nun eine einheitliche und systematische Dokumentation von sicherheitsrelevanten Vorfällen vorgesehen wird.

Darüber hinaus erfolgen mit dem gegenständlichen Beschluss Vereinfachungen und Klarstellungen betreffend den elektronischen Rechtsverkehr, so etwa den Entfall der Übermittlung von Rubriken an Einbringer, die ihr Anbringen elektronisch eingebracht haben, oder die Einbeziehung der Sozialversicherungsträger in den elektronischen Rechtsverkehr.

 

Der gegenständliche Beschluss weist daher folgende Regelungsschwerpunkte auf:

 

-       Erfassung von Angriffen und ernstzunehmenden Drohungen in der Verfahrensautomation Justiz;

-       Aufnahme einer gesetzlichen Klarstellung, wonach die Übermittlung von Rubriken an Einbringer/innen bei elektronischen Anbringen unterbleiben kann;

-       Einführung der verpflichtenden Teilnahme der Sozialversicherungsträger am elektronischen Rechtsverkehr;

-       Beseitigung der missverständlichen Formulierung zugunsten einer übersichtlichen Auflistung aller zur Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr Verpflichteten;

-       Schaffung einer gesetzlichen Bestimmung, wonach ein Verstoß gegen die Verpflichtung zur Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr wie ein Formmangel zu behandeln ist, der zu verbessern ist sowie

-       der jeweils auf das Einlangen in den elektronischen Verfügungsbereich des/der Empfänger/in folgende Werktag, wobei Samstage nicht als Werktage gelten, wird als Zustellungszeitpunkt elektronisch übermittelter gerichtlicher Erledigungen und Eingaben festgelegt.

 

Der Justizausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 11. April 2012 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Christian Füller.

An der Debatte beteiligte sich Bundesrat Stefan Schennach.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Christian Füller gewählt.


Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 11. April 2012 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2012 04 11

                                Christian Füller                                                               Monika Kemperle

                                   Berichterstatter                                                                        Vorsitzende