8714 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für innere Angelegenheiten

über den Beschluss des Nationalrates vom 19. April 2012 betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz und das Fremdenpolizeigesetz 2005 geändert werden (BVG Sicherheitsbehörden-Neustrukturierung 2012)

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates ist Teil eines Bündels von Verwaltungsreformmaßnahmen der Bundesregierung und steht in Zusammenhang mit der geplanten Einrichtung eines Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl und der in der Regierungsvorlage einer Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 vorgesehenen Einführung einer zweistufigen Verwaltungsgerichtsbarkeit.

Eines der Kernprojekte der Strategie INNEN.SICHER 2010 des Bundesministeriums für Inneres ist die Weiterentwicklung der sicherheitsbehördlichen Strukturen. Durch eine Zusammenführung der acht Sicherheitsdirektionen, vierzehn Bundespolizeidirektionen und neun Landespolizeikommanden in neun Landespolizeidirektionen werden die sicherheitsbehördlichen Strukturen schlanker und effizienter gestaltet. Die Landespolizeidirektionen werden monokratisch organisiert sein, was eine einheitliche Führung dieser Behörde gewährleistet.

Der gegenständliche Beschluss beinhaltet die Schaffung der verfassungsgesetzlichen Rahmenbedingungen für dieses Projekt durch eine Änderung des Bundes-Verfassungsgesetzes.

 

Der Ausschuss für innere Angelegenheiten hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 2. Mai 2012 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Günther Köberl.

An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Edgar Mayer, Johann Ertl, Kurt Strohmayer-Dangl und Inge Posch-Gruska sowie mit beratender Stimme Bundesrat Efgani Dönmez, PMM.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Günther Köberl gewählt.

Der Ausschuss für innere Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 2. Mai 2012 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2012 05 02

                                 Günther Köberl                                                                    Franz Perhab

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender