8719 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Verkehr, Innovation und Technologie

über den Beschluss des Nationalrates vom 19. April 2012 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Seeschiffahrtsgesetz und das Bundesgesetz zur Erfüllung des Internationalen Schiffsvermessungs-Übereinkommens von 1969 geändert werden

Laut Erklärung über die Anerkennung des Flaggenrechtes der Staaten ohne Meeresküste, BGBl. Nr. 430/1924 („Barcelona-Abkommen“), ist es auch Binnenstaaten möglich, uneingeschränkt Seeschiffe unter eigener Flagge zu betreiben. Da sich der Seeschifffahrt verschriebene Investoren aus Österreich zurückgezogen haben, befährt derzeit kein einziges von ehemals über dreißig Schiffen die Meere unter österreichischer Flagge. Weiterentwicklungen in der Seeschifffahrt und die deutlich gestiegenen Anforderungen des Unionsrechts an Schiffsbetreiber, aber auch an einzelstaatliche Verwaltungen mit dem damit verbundenen personellen und finanziellen Aufwand zur Aufrechterhaltung der erforderlichen Infrastruktur, stehen in keinem Verhältnis zum – nicht mehr vorhandenen – Bedarf.

Der vorliegende Gesetzesbeschluss regelt den Rückzug des Binnenlandes Österreich aus der gewerbsmäßigen Seeschifffahrt. Gleichzeitig wird eine verfassungskonforme Regelung von Befähigungsausweisen für den Jachtsport auf See geschaffen.

Der Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 2. Mai 2012 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Wolfgang Beer.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Wolfgang Beer gewählt.

Der Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie stellt nach Beratung der Vorlage am 2. Mai 2012 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2012 05 02

                                 Wolfgang Beer                                                                      Karl Boden

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender