8722 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Wissenschaft und Forschung

über den Beschluss des Nationalrates vom 19. April 2012 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Universitätsgesetz 2002 geändert wird

Die Zulassung zu Diplom- und Bachelorstudien wird neu geregelt. Durch frühzeitigen Abschluss der Zulassungsverfahren vor dem Beginn des Semesters wird die Planungssicherheit für Universitäten erhöht, womit ein optimales Studienangebot für Studienanfängerinnen und -anfänger verbunden ist; durch die Anführung von Ausnahmefällen, die eine Zulassung auch in der Nachfrist ermöglichen, werden Härtefälle vermieden.

Die in § 60 Abs. 1b Universitätsgesetz 2002 (UG) enthaltene Bestimmung betreffend Voranmeldungen führte dazu, dass viele Voranmeldungen vorgenommen wurden, ohne dass danach tatsächlich eine Zulassung erfolgte, somit Planungssicherheit nicht gegeben war. Daher wird die allgemeine Zulassungsfrist für eine Zulassung zu einem Diplom- oder Bachelorstudium am 5. September bzw. am 5. Februar enden. Für Studien, für die besondere Aufnahme- oder Zulassungsverfahren vorgesehen sind, können eigene Fristen festgelegt werden. Den Beginn der Zulassungsfrist legen die Rektorate nach Anhörung des Senats fest, das Ende ist österreichweit einheitlich.

Bisher betrug die Frist für die Nostrifizierung sechs Monate. Diese Frist wird auf drei Monate verkürzt, damit wird es insbesondere ausländischen Nostrifizierungswerberinnen und -werbern ermöglicht, rascher qualifizierte Berufe zu ergreifen.

Der Ausschuss für Wissenschaft und Forschung hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 2. Mai 2012 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Anneliese Junker.

Aufgrund eines einstimmigen Beschlusses wurde Bundesrat Efgani Dönmez, PMM mit beratender Stimme den Verhandlungen beigezogen.

An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Ana Blatnik, Mag. Reinhard Pisec, Efgani Dönmez, PMM und Stefan Schennach.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Anneliese Junker gewählt.

Der Ausschuss für Wissenschaft und Forschung stellt nach Beratung der Vorlage am 02. Mai 2012 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2012 05 02

                               Anneliese Junker                                                                   Josef Saller

                                 Berichterstatterin                                                                      Vorsitzender