8756 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus
über den Beschluss des Nationalrates vom 4. Juli 2012 betreffend Vertrag zur Einrichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus zwischen dem Königreich Belgien, der Bundesrepublik Deutschland, der Republik Estland, Irland, der Hellenischen Republik, dem Königreich Spanien, der Französischen Republik, der Italienischen Republik, der Republik Zypern, dem Großherzogtum Luxemburg, Malta, dem Königreich der Niederlande, der Republik Österreich, der Portugiesischen Republik, der Republik Slowenien, der Slowakischen Republik und der Republik Finnland
Die siebzehn Mitgliedsländer der Eurogruppe haben einen Vertrag unterzeichnet, der zur Sicherung der Einheit und Integrität des Euro-Währungsgebiets die Einrichtung eines Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) regelt. Dieser Vertrag soll im Juli in Kraft treten. Der ESM wird ein Stammkapital von 700 Mrd. € und eine Darlehenskapazität von 500 Mrd. € und die gleichen Aufgaben haben wie die befristet eingerichtete EFSF und der Europäische Finanzstabilisierungsmechanismus (EFSM). Er wird Finanzmittel mobilisieren und ESM-Mitgliedern mit schweren Finanzproblemen unter Auflagen eine Stabilitätshilfe bereitstellen, wenn dies für die Stabilität des Euro-Währungsgebiets notwendig ist. Instrumente des ESM sind Kreditvergaben, Interventionen am Primärmarkt und präventive Maßnahmen, die Rekapitalisierung von Finanzinstituten sowie Interventionen am Sekundärmarkt. Zudem enthält der ESM-Vertrag Vorgaben zur Gesamtausstattung von EFSF und ESM, die – durch jüngste Beschlüsse der Eurogruppe - auf eine gemeinsame Kreditkapazität von 700 Mrd. € angehoben wurden. Dazu kommen Bestimmungen zur Einbindung des Privatsektors und für ein Dringlichkeitsverfahren. Gegenüber künftigen neuen Eurozonen-Mitgliedern sprechen die Euroländer die Erwartung aus, dass auch diese dem ESM beitreten werden.
Der ESM-Vertrag dient wie der Vertrag über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion (VSKS) der Stärkung der haushaltspolitischen Verantwortlichkeit und der Solidarität innerhalb der Wirtschafts- und Währungsunion. Die Gewährung von Finanzhilfen durch den ESM setzt die Ratifikation des VSKS und die Erfüllung der dort festgelegten haushaltspolitischen Pflichten durch das hilfsbedürftige Land voraus.
Der Nationalrat hat anlässlich der Beschlussfassung im Gegenstand beschlossen, dass gemäß Artikel 49 Absatz 2 B-VG die englische, estnische, finnische, französische, griechische, irische, italienische, maltesische, niederländische, portugiesische, schwedische, slowakische, slowenische sowie spanische Sprachfassung durch Einsichtnahme im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten kundzumachen sind.
Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 5. Juli 2012 in Verhandlung genommen.
Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Josef Saller.
An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Hermann Brückl, Franz Perhab, Stefan Schennach, Mag. Gerald Klug, Gottfried Kneifel und Dr. Angelika Winzig sowie mit beratender Stimme die Bundesräte Marco Schreuder und Elisabeth Kerschbaum.
Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Josef Saller gewählt.
Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 5. Juli 2012 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2012 07 05
Josef Saller Mag. Gerald Klug
Berichterstatter Stv. Vorsitzender