8759 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus

über den Beschluss des Nationalrates vom 4. Juli 2012 betreffend Vertrag zwischen dem Königreich Belgien, der Republik Bulgarien, der Tschechischen Republik, dem Königreich Dänemark, der Bundesrepublik Deutschland, der Republik Estland, Irland, der Hellenischen Republik, dem Königreich Spanien, der Französischen Republik, der Italienischen Republik, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, dem Großherzogtum Luxemburg, der Republik Ungarn, der Republik Malta, dem Königreich der Niederlande, der Republik Österreich, der Republik Polen, der Portugiesischen Republik, Rumänien, der Republik Slowenien, der Slowakischen Republik, der Republik Finnland, dem Königreich Schweden, dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland (Mitgliedstaaten der Europäischen Union) und der Republik Kroatien über den Beitritt der Republik Kroatien zur Europäischen Union samt Schlussakte

Der EU-Beitritt Kroatiens soll im Juli 2013 erfolgen.

Die Beitrittsverhandlungen mit Kroatien wurden im Herbst 2005 begonnen und im Sommer 2011 abgeschlossen. Die Unterzeichnung des Beitrittsvertrags durch die Staats- und Regierungschefs erfolgte am 9. Dezember des vergangenen Jahres. Die österreichische Regierung ist überzeugt, dass der EU-Beitritt Kroatiens zu einer weiteren Stabilisierung des Balkanraums führen wird und positive Impulse für den Wirtschaftsstandort Österreich bringt. Sie weist in diesem Zusammenhang auch darauf hin, dass Österreich schon jetzt einer der wichtigsten Handelspartner Kroatiens ist und der bei weitem größte Investor im Land. In Kroatien selbst haben sich bei einem Referendum im Jänner 2012 66 % der WählerInnen für einen EU-Beitritt des Landes ausgesprochen.

Der Nationalrat hat anlässlich der Beschlussfassung im Gegenstand beschlossen, dass gemäß Artikel 49 Absatz 2 B-VG die bulgarische, dänische, englische, estnische, finnische, französische, griechische, irische, italienische, kroatische, lettische, litauische, maltesische, niederländische, polnische, portugiesische, rumänische, schwedische, slowakische, slowenische, spanische, tschechische und ungarische Sprachfassung durch Einsichtnahme im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten kundzumachen sind.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 5. Juli 2012 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Dr. Angelika Winzig.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Dr. Angelika Winzig gewählt.


Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 5. Juli 2012 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Absatz 1 Ziffer 2 B VG in Verbindung mit Artikel 50 Absatz 4 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Wien, 2012 07 05

                            Dr. Angelika Winzig                                                           Mag. Gerald Klug

                                 Berichterstatterin                                                                  Stv. Vorsitzender