8774 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für innere Angelegenheiten

über den Beschluss des Nationalrates vom 5. Juli 2012 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein BFA-Einrichtungsgesetz und ein BFA-Verfahrensgesetz erlassen sowie das Asylgesetz 2005, das Fremdenpolizeigesetz 2005, das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, das Staatsbürgerschaftsgesetz 1985, das Grundversorgungsgesetz – Bund 2005 und das Einführungsgesetz zu den Verwaltungsverfahrensgesetzen 2008 geändert werden (Fremdenbehördenneustrukturierungsgesetz - FNG)

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates trägt dem Umstand Rechnung, dass das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl als eine Behörde des Bundes eingerichtet wird, die auf Grund ihrer Organisation und Ausstattung mit speziell ausgebildetem Personal und Sachmitteln bestmöglich zur Bewältigung der Herausforderungen im Bereich des Asylrechtes und der illegalen Migration tätig werden soll.

Das neue Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) ist als eine dem Innenministerium unmittelbar nachgeordnete Behörde eingerichtet. Es soll nicht nur die Aufgaben des Bundesasylamts übernehmen, also erstinstanzlich über die Zuerkennung bzw. Aberkennung von Asyl entscheiden, sondern auch für die Anordnung aufenthaltsbeendender Maßnahmen wie Abschiebungen, die Ausstellung von österreichischen Dokumenten für Fremde und die Ausstellung eines Aufenthaltstitels aus besonders berücksichtigungswürdigen Gründen zuständig sein.

Der gegenständliche Beschluss beinhaltet weiters zwei neue Gesetze – das BFA-Einrichtungsgesetz und das BFA-Verfahrensgesetz – sowie die Adaptierung der bestehenden fremdenrechtlichen Materiengesetze mit denen die normative Grundlage für organisatorische und verfahrensrechtliche Bündelung von Zuständigkeiten beim Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl geschaffen wird.

Der Ausschuss für innere Angelegenheiten hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 17. Juli 2012 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter  im Ausschuss war Bundesrat Kurt Strohmayer-Dangl.

An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Johann Ertl, Inge Posch-Gruska, Christoph Kainz und Martina Diesner-Wais sowie mit beratender Stimme Bundesrat Efgani Dönmez, PMM.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Kurt Strohmayer-Dangl gewählt.

Der Ausschuss für innere Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 17. Juli 2012 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2012 07 17

                          Kurt Strohmayer-Dangl                                                            Franz Perhab

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender