8788 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Finanzausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli 2012 betreffend Vereinbarung zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden über einen Österreichischen Stabilitätspakt 2012 - ÖStP 2012

Der ÖStP 2011 ist rückwirkend mit 1.1.2011 in Kraft getreten und hat neben einer Reihe an Neuerungen u.a. eine „Rendez-vous-Klausel“ bei Änderung von EU-rechtlichen Vorgaben (Verhandlungen zur Anpassung) beinhaltet. Auf Grund der europäischen Entwicklungen im Zusammenhang mit einer verstärkten wirtschaftlichen Governance der EU-Mitgliedstaaten ergibt sich bereits 2012 die Notwendigkeit, Verhandlungen zur Anpassung des ÖStP, der bis 2014 abgeschlossen wurde, an EU-rechtliche Vorgaben zu führen und durch strengere Ziele als bisher die Umsetzung des neuen Konsolidierungspfades und damit die Erreichung eines strukturell ausgeglichenen Haushaltes für ganz Österreich ab 2017 sicher zu stellen.

Der Österreichische Stabilitätspakt ist insbesondere auch Anker für die Umsetzung einer Schuldenbremse für Bund, Länder und Gemeinden. Mit den Ländern und Gemeinden wurde am 29.11.2011 in Salzburg vereinbart:

 

-       Länder und Gemeinden wirken an einer Schuldenbremse mit, um damit einen Beitrag zur Erfüllung der Vorgaben des Rechtes der Europäischen Union zu erbringen.

-       Das gesamtstaatliche strukturelle Defizit soll den Wert von 0,45 % des nominellen Bruttoinlandsproduktes (BIP) nicht übersteigen.

-       Dem Grundsatz eines ausgeglichenen Haushalts ist für Länder und Gemeinden entsprochen, wenn der Anteil von Ländern und Gemeinden am strukturellen Defizit insgesamt 0,1 % des nominellen BIP nicht übersteigt.

-       Kontrollkonten werden für jedes Land und landesweise für die Gemeinden geführt, wobei der Schwellenwert für die Kontrollkonten der Länder und Gemeinden in den abschließenden Gesprächen am 2. Mai 2012 mit insgesamt 0,367% des nominellen BIP festgelegt wurde.

-       Die Operationalisierung der neuen Fiskalregel wird im Österreichischen Stabilitätspakt (ÖStP) erfolgen.

 

In Zukunft wird auf Grund der EU-rechtlichen Vorgaben nicht mehr allein das Maastricht Defizit, sondern zusätzlich das strukturelle Defizit im Vordergrund stehen. Auch die Rückführung der Schulden und die Ausgabenentwicklung werden stärker als bisher beachtet.

 

Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 17. Juli 2012 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Michael Lampel.

An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Mag. Reinhard Pisec, BA, Dr. Angelika Winzig, Sonja Zwazl, Karl Petritz und Franz Perhab sowie mit beratender Stimme Bundesrat Marco Schreuder.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Michael Lampel gewählt.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 17. Juli 2012 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2012 07 17

                                 Michael Lampel                                                                 Ewald Lindinger

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender