8793 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Finanzausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 16. Oktober 2012 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über das Wirksamwerden der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 über OTC-Derivate, zentrale Gegenparteien und Transaktionsregister (Zentrale Gegenparteien-Vollzugsgesetz - ZGVG) erlassen wird sowie das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz und das Finalitätsgesetz geändert werden

Die Europäische Union hat eine Verordnung über außerbörslich ("over the counter" - OTC) gehandelte Derivate, zentrale Gegenparteien und Transaktionsregister erlassen, die die Risiken im Zusammenhang mit Derivaten vermindern und die Transparenz von Derivatekontrakten verbessern soll.

Mit dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates werden jene Bestimmungen in das österreichische Recht eingefügt, die notwendig sind, damit die Verordnung (EU) Nr. 648/2012 in Österreich wirksam und anwendbar werden kann. Für das in der Verordnung vorgesehene Aufsichtssystem ist in Österreich die Finanzmarktaufsicht (FMA) zuständig.

Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates sieht eine grundsätzliche Clearingpflicht für OTC-Derivate vor. Bei OTC-Derivaten, die keiner Clearingpflicht durch eine zentrale Gegenpartei (Vertragspartei zwischen Verkäufer und Käufer) unterliegen, reduzieren Risikomanagementverfahren das Ausfallrisiko. Der Transparenz dient die Einführung einer Meldepflicht für (zentrale) Gegenparteien über abgeschlossene Derivatekontrakte. Dazu kommt die Harmonisierung von Zulassungs-, Aufsichts- und Organisationsvorschriften für zentrale Gegenparteien und Transaktionsregister.

 

Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 30. Oktober 2012 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Robert Zehentner.

Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, Bundesrat Marco Schreuder mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.

An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Mag. Reinhard Pisec, BA und Edgar Mayer.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Robert Zehentner gewählt.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 30. Oktober 2012 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2012 10 30

                               Robert Zehentner                                                               Ewald Lindinger

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender