8797 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Finanzausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 16. Oktober 2012 betreffend Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über die Nachnutzung der ehemaligen österreichisch-deutschen gemeinschaftlichen Grenzzollämter

Mit dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates wird durch die Weiternutzung der bestehenden Infrastruktur der ehemaligen gemeinschaftlichen Grenzzollämter an der österreichisch-deutschen Binnengrenze weiterhin eine Zollabfertigung als Dienstleistungsangebot für die Wirtschaft gewährleistet, da durch die Nähe von Speditions- und Verteilerzentren der Bedarf, Zollförmlichkeiten durchführen zu können, nach wie vor gegeben ist.

Das dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates zugrundeliegende Abkommen erlaubt dem Nachbarstaat, bestimmte Zollstellen, die sich auf dem Hoheitsgebiet des jeweiligen Gebietsstaates befinden, als Binnenzollstellen fortzuführen oder neu einzurichten. Dazu enthält es Regelungen über die anwendbaren Rechtsvorschriften für die Zollabfertigung und die Behandlung beschlagnahmter oder eingezogener Waren sowie über die Rechtsstellung der Bediensteten des Nachbarstaats im Gebietsstaat (strafrechtliche Bestimmungen, Amtshaftung, Dienstkleidung) und der im Gebietsstaat eingerichteten Zollstellen des Nachbarstaats (Diensträume, Postsendungen und Kommunikation).

Eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 2 B-VG ist nicht erforderlich, da keine Angelegenheiten, die den selbständigen Wirkungsbereich der Länder betreffen, geregelt werden.

Dem Nationalrat erschien bei der Genehmigung des Abschlusses des vorliegenden Staatsvertrages die Erlassung von besonderen Bundesgesetzen gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 3 B-VG zur Überführung des Vertragsinhaltes in die innerstaatliche Rechtsordnung nicht erforderlich.

 

Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 30. Oktober 2012 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Michael Lampel.

Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, Bundesrat Marco Schreuder mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Michael Lampel gewählt.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 30. Oktober 2012 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2012 10 30

                                 Michael Lampel                                                                 Ewald Lindinger

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender