8798 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Finanzausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 16. Oktober 2012 betreffend Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung grenzüberschreitender Schwarzarbeit und illegaler grenzüberschreitender Leiharbeit

Um grenzüberschreitende Erscheinungsformen von Schwarzarbeit und illegaler grenzüberschreitender Leiharbeit konsequent bekämpfen zu können, bedarf es einer gut funktionierenden zwischenstaatlichen Zusammenarbeit in diesem Bereich.

Mit dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates wird die bilaterale Zusammenarbeit der Behörden der Zollverwaltung der Bundesrepublik Deutschland, die für Kontrollen, Prüfungen und Ermittlungen im Bereich der Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler grenzüberschreitender Leiharbeit auf Bundesebene zuständig sind, mit den zuständigen Stellen der Republik Österreich auf eine verlässliche Grundlage gestellt.

Der Vertrag sieht eine umfassende Zusammenarbeit (Amtshilfeleistung) der Kontrollbehörden zur Bekämpfung der Schwarzarbeit im Rahmen ihrer Zuständigkeiten vor; ausgenommen bleiben jedoch vor allem die Amtshilfe zur Einbringung von Abgaben und anderen Geldleistungen sowie die justizielle Rechtshilfe.

Eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 2 B-VG ist nicht erforderlich, da keine Angelegenheiten, die den selbständigen Wirkungsbereich der Länder betreffen, geregelt werden.

Dem Nationalrat erschien bei der Genehmigung des Abschlusses des vorliegenden Staatsvertrages die Erlassung von besonderen Bundesgesetzen gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 3 B-VG zur Überführung des Vertragsinhaltes in die innerstaatliche Rechtsordnung nicht erforderlich.

 

Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 30. Oktober 2012 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Michael Lampel.

Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, Bundesrat Marco Schreuder mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.

An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Edgar Mayer, Sonja Zwazl und Mag. Reinhard Pisec, BA.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Michael Lampel gewählt.


Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 30. Oktober 2012 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2012 10 30

                                 Michael Lampel                                                                 Ewald Lindinger

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender