8806 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten

über den Beschluss des Nationalrates vom 16. Oktober 2012 betreffend ein Bundesgesetz über die Beglaubigung durch die Konsularbehörden (Konsularbeglaubigungsgesetz – KBeglG)

Derzeit besteht nur eine spezielle Rechtsgrundlage für Beglaubigungen, die durch österreichische Vertretungsbehörden im Ausland vorgenommen werden (Verordnung des Bundesministers für Auswärtige Angelegenheiten vom 16. März 1984 betreffend Beglaubigungen durch österreichische Vertretungsbehörden im Ausland), nicht aber für Beglaubigungen, die vom Bundesministerium für europäische internationale Angelegenheiten vorgenommen werden. Dieses nimmt Beglaubigungen auf Grundlage des Bundesministeriengesetzes 1986 (BMG), das ganz allgemein die Zuständigkeit des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten in Angelegenheiten des Völkerrechts und somit auch für Beglaubigungen festlegt bzw. auf Grundlage des Völkergewohnheitsrechts vor.

Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates beinhaltet daher die Aufstellung der Fälle, in welchen Beglaubigungen durch das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten sowie durch die österreichischen Vertretungsbehörden (einschließlich Honorarkonsulate) vorgenommen werden, wobei zwischen in Österreich errichteten Urkunden und ausländischen Urkunden unterschieden wird. Daneben wird auch eine Rechtsgrundlage dafür geschaffen, Beglaubigungen bei begründetem Zweifel abzulehnen. Nähere Details zum Verfahren kann der Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten durch Verordnung regeln.

 

Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 30. Oktober 2012 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Mag. Bettina Rausch.

An der Debatte beteiligte sich Bundesrat Günther Köberl.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Mag. Bettina Rausch gewählt.

Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 30. Oktober 2012 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2012 10 30

                            Mag. Bettina Rausch                                                             Günther Köberl

                                 Berichterstatterin                                                                      Vorsitzender