8811 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten
über den Beschluss des Nationalrates vom 16. Oktober 2012 betreffend Protokoll zur Beendigung des Konsularvertrags zwischen der Republik Österreich und der Sozialistischen Republik Rumänien
Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates trägt dem Umstand Rechnung, dass mit dem Konsularvertrag zwischen der Republik Österreich und der Sozialistischen Republik Rumänien, BGBl. Nr. 317/1972 und dem Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen (WKK), zwischen Österreich und Rumänien im selben Regelungsbereich weitgehend übereinstimmende, zum Teil aber auch in Einzelheiten geringfügig voneinander abweichende Bestimmungen gelten. Einige Bestimmungen des Konsularvertrags sind auch bereits obsolet.
Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates hat daher die einvernehmliche Beendigung des Konsularvertrags zum Inhalt.
Der gegenständliche Staatsvertrag ist gesetzändernd und gesetzesergänzend.
Dem Nationalrat erschien bei der Genehmigung des Abschlusses des vorliegenden Staatsvertrages die Erlassung von besonderen Bundesgesetzen gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 3 B-VG zur Überführung des Vertragsinhaltes in die innerstaatliche Rechtsordnung nicht erforderlich.
Eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 2 B-VG ist ebenfalls nicht erforderlich, da keine Angelegenheiten, die den selbständigen Wirkungsbereich der Länder betreffen, geregelt werden.
Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 30. Oktober 2012 in Verhandlung genommen.
Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Elisabeth Greiderer.
Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, Bundesrat Efgani Dönmez, PMM, mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.
Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Elisabeth Greiderer gewählt.
Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 30. Oktober 2012 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2012 10 30
Elisabeth Greiderer Günther Köberl
Berichterstatterin Vorsitzender