8817 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus

über den Beschluss des Nationalrates vom 13. November 2012 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Bezüge der obersten Organe des Bundes, der Mitglieder des Nationalrates und des Bundesrates und der von Österreich entsandten Mitglieder des Europäischen Parlaments (Bundesbezügegesetz - BBezG), BGBl. Nr. 64/1997, geändert wird

Die Abgeordneten Dr. Peter Wittmann, Mag. Peter Michael Ikrath, Dr. Peter Fichtenbauer, Mag. Albert Steinhauser, Ernest Windholz, Kolleginnen und Kollegen haben den dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates zu Grunde liegenden Initiativantrag am 6. Juli 2012 im Nationalrat eingebracht und im Wesentlichen damit begründet, dass bei einzelnen Pensionsversicherungsträgern Unklarheit entstanden ist, welchem Teil der Versorgungseinrichtung die Anrechnungsbeträge für Mandatare gemäß § 70 Bundesbezügegesetz zuzuführen sind.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 27. November 2012 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Franz Wenger.

Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde ebenfalls Bundesrat Franz Wenger gewählt.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 27. November 2012 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2012 11 27

                                  Franz Wenger                                                                Georg Keuschnigg

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender