8840 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für innere Angelegenheiten

über den Beschluss des Nationalrates vom 5. Dezember 2012 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Sprengmittelgesetz 2010 geändert wird (Sprengmittelgesetz-Novelle 2012)

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates trägt dem Umstand Rechnung, dass das Sprengmittelgesetz 2010 aufgrund der Novellierung der Richtlinie 2008/43/EG zur Einführung eines Verfahrens zur Kennzeichnung und Rückverfolgung von Explosivstoffen für zivile Zwecke gemäß der Richtlinie 93/15/EWG des Rates in der Fassung der Richtlinie 2012/4/EU entsprechend zu ändern ist.

Mit dem gegenständlichen Beschluss werden daher die Vorgaben der Richtlinie 2012/4/EU umgesetzt. Diese betreffen insbesondere die Ausweitung der Ausnahmen von der Kennzeichnungspflicht auf bestimmte Produkte, die wegen ihrer Beschaffenheit nicht gekennzeichnet werden können oder einen geringen Gefährlichkeitsgrad aufweisen sowie die Anpassung an die neuen Inkrafttretensbestimmungen.

 

Der Ausschuss für innere Angelegenheiten hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 18. Dezember 2012 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Christoph Kainz.

Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Christoph Kainz gewählt.

Der Ausschuss für innere Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 18. Dezember 2012 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2012 12 18

                                Christoph Kainz                                                                   Franz Perhab

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender