8850 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Justizausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 5. Dezember 2012 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Versicherungsaufsichtsgesetz, das Versicherungsvertragsgesetz, das Verkehrsopfer-Entschädigungsgesetz und das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz geändert werden (Versicherungsrechts-Änderungsgesetz 2013 – VersRÄG 2013)

Mit dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates wird die "Unisex-Regel" in das Versicherungsvertragsrecht eingeführt, die gleiche Prämien und Leistungen für Frauen und Männer gewährleistet.

Zugunsten von Menschen mit Behinderungen wird festgelegt, dass ihnen Verträge nicht deshalb abgelehnt, gekündigt oder von einer höheren Prämie abhängig gemacht werden dürfen, weil sie behindert sind. In der Frage unterschiedlicher Tarife, unterschiedlicher Wartefristen, eines Risikoausschlusses oder eines verminderten Leistungsumfangs wegen Gesundheitsbeeinträchtigungen sollen behinderte Menschen begünstigt werden.

Die Österreichische Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation und der Behindertenanwalt erhält in dieser Frage eine Verbandsklagebefugnis.

Zur Abwendung aller Verzugsfolgen soll die Absendung der Prämie auch dann genügen, wenn die Prämie beim Versicherer nach Ablauf des Fälligkeitstermins einlangt. Entgelte für Zahlungsempfänger wegen Nutzung bestimmter Zahlungsinstrumente im Verhältnis zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer werden ausdrücklich verboten.

Schließlich wird im Verkehrsopfer-Entschädigungsgesetz bei bestimmten Unfällen mit Arbeitsmaschinen eine Ersatzpflicht des Fachverbands der Versicherungsunternehmen ausgeschlossen.

 

Der Justizausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 18. Dezember 2012 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Stefan Schennach.

Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, Bundesrat Efgani Dönmez, PMM mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Stefan Schennach gewählt.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 18. Dezember 2012 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2012 12 18

                               Stefan Schennach                                                              Monika Kemperle

                                   Berichterstatter                                                                        Vorsitzende