8853 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Wissenschaft und Forschung

über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Dezember 2012 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Tierversuchsgesetz 2012 erlassen wird sowie das Arzneimittelgesetz, das Biozid-Produkte-Gesetz, das Futtermittelgesetz 1999, das Gentechnikgesetz sowie das Tierschutzgesetz geändert werden (Tierversuchsrechtsänderungsgesetz – TVRÄG)

Das Tierversuchsrechtsänderungsgesetz (TVRÄG) enthält neben dem Tierversuchsgesetz 2012 auch Änderungen von Bestimmungen des Arzneimittelgesetzes, des Biozid-Produkte-Gesetzes, des Futtermittelgesetz 1999, des Gentechnikgesetzes sowie des Tierschutzgesetzes.

Die Neufassung des Gesetzes bringt einige Neuerungen gegenüber dem bisherigen Tierversuchsgesetz. Es erfolgt die Einteilung von Tierversuchen nach Schweregraden und es werden detaillierte Vorschriften betreffend die Tötung und Betäubung von Tieren und zur Verwendung bestimmter Tierarten erlassen. Tierversuche an gefährdeten Tierarten, an nichtmenschlichen Primaten und an wildlebenden Tieren sollen nun generell nur in wissenschaftlich begründbaren Ausnahmefällen möglich sein. Mit dem gegenständlichen Gesetzesbeschluss wird auch die neue EU-Richtlinie 2010/63/EU umgesetzt. Daraus ergeben sich insbesondere spezielle Beschränkungen für die Forschung mit nichtmenschlichen Primaten. Für Versuche an Menschenaffen besteht in Österreich bereits jetzt ein absolutes Verbot.

Im Tierschutzgesetz ist nun die verpflichtende tierärztliche Betreuung bei Züchter/inne/n, Lieferant/inn/en oder Verwender/inne/n und die verpflichtenden Einrichtung eines Tierschutzgremiums ab einer bestimmten Mindestgröße als Züchter/in, Lieferant/in oder Verwender/in vorgeschrieben. Nationale Kontrollen werden nun verstärkt. Die aus Informationsverpflichtungen für Unternehmen zusätzlich entstehenden Verwaltungskosten werden auf ca. 40.000 € veranschlagt.

Der Ausschuss für Wissenschaft und Forschung hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 18. Dezember 2012 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Friedrich Hensler.

Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.

An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Mag. Reinhard Pisec, BA, Stefan Schennach, Elisabeth Kerschbaum und Friedrich Hensler.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Friedrich Hensler gewählt.

Der Ausschuss für Wissenschaft und Forschung stellt nach Beratung der Vorlage am 18. Dezember 2012 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2012 12 18

                               Friedrich Hensler                                                                   Josef Saller

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender