8857 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

über den Beschluss des Nationalrates vom 5. Dezember 2012 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz und das Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz 1957 geändert werden

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates beinhaltet insbesondere die folgenden Änderungen:

 

-       Übernahme der kollektivvertraglichen Zusatzurlaubsregelung für Arbeiten im Schichtbetrieb in das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetzes (BUAG) im Hinblick auf Entsendungen;

-       Ausbau der Sozialbetrugsbekämpfung in der Bauwirtschaft;

-       Entfall des Instanzenzuges an das BMASK in Verwaltungsverfahren nach dem BUAG;

-       Intensivierung der Zusammenarbeit mit der IEF-Service GmbH;

-       Einsichtsberechtigung der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA) in die Baustellendatenbank;

-       Lückenschließung bei den Sonderbestimmungen für den Urlaub bei Entsendung;

-       Klarstellung, dass Hitze unter den Begriff „Schlechtwetter“ nach dem Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz (BSchEG) zu subsumieren ist;

-       Einführung einer Verpflichtung zur Benutzung der Webanwendungen der BUAK für Ansuchen um Rückerstattung von Schlechtwetterentschädigungen.

 

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 18. Dezember 2012 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Monika Kemperle.

Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, Bundesrat Efgani Dönmez, PMM mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.

An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Edgar Mayer und Efgani Dönmez, PMM.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Monika Kemperle gewählt.

 

 

 

 

 

 

 

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 18. Dezember 2012 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2012 12 18

                               Monika Kemperle                                                              Mag. Gerald Klug

                                 Berichterstatterin                                                                      Vorsitzender