8862 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Finanzausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 5. Dezember 2012 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Rechnungslegungs-Kontrollgesetz erlassen und das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, geändert wird

Im Zusammenhang mit der EU-Verordnung zur Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards wird mit dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates ein Prüfverfahren für die Finanzberichterstattung von Unternehmen, deren Wertpapiere zum Handel an einem geregelten Markt zugelassen sind, eingeführt.

Als Prüfstelle wird die Finanzmarktaufsicht (FMA), die Jahresabschlüsse, Konzernabschlüsse und andere Informationen kapitalmarktorientierter Unternehmen auf Rechtmäßigkeit, Richtigkeit und die Einhaltung von Rechnungslegungsstandards überprüfen soll, eingerichtet. Bei Verdachtsmomenten muss die FMA Anzeige bei den zuständigen Behörden erstatten, die Kammer der Wirtschaftstreuhänder informieren oder - bei Verletzung börserechtlicher Vorschriften - von Amts wegen selbst tätig werden.

Gleich gelagerte Anzeigepflichten bestehen für private Prüfstellen, die Unternehmensabschlüsse oder –berichte prüfen. Festgestellte Fehler der Rechnungslegung müssen vom jeweiligen Unternehmen veröffentlicht werden, außer das Unternehmen führt berechtigte Interessen gegen eine Veröffentlichung ins Treffen.

 

Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 18. Dezember 2012 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Michael Lampel.

Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.

An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Elisabeth Kerschbaum, Mag. Reinhard Pisec, BA und Wolfgang Beer.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Michael Lampel gewählt.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 18. Dezember 2012 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2012 12 18

                                 Michael Lampel                                                                 Ewald Lindinger

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender