8868 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten

über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Dezember 2012 betreffend Ernährungshilfe-Übereinkommen

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates trägt dem Umstand Rechnung, dass laut der UN-Landwirtschafts- und Ernährungsorganisation FAO die landwirtschaftliche Erzeugung weltweit bis 2050 um 70% gesteigert werden muss, um die erwarteten 9 Milliarden Menschen zu ernähren.

Die landwirtschaftliche Erzeugung soll umweltgerecht und nachhaltig sein, ist jedoch selbst zunehmenden Ausfällen auf Grund des Klimawandels ausgesetzt. Kurzfristige Ernteausfälle rufen rasch auftretende humanitäre Katastrophen hervor, die seitens der Geberländer durch Nahrungsmittelhilfe abgefedert werden. Vor diesem Hintergrund wurde das langjährige Internationale Nahrungsmittelhilfe-Übereinkommen 1999 einer inhaltlichen Revision unterzogen und ein neues, flexibleres und bedarfsgerechteres Ernährungshilfe-Übereinkommen 2013 ausverhandelt.

Der gegenständliche Staatsvertrag ist gesetzändernd und gesetzesergänzend.

Eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 2 B-VG ist nicht erforderlich, da keine Angelegenheiten, die den selbständigen Wirkungsbereich der Länder betreffen, geregelt werden.

Dem Nationalrat erschien bei der Genehmigung des Abschlusses des vorliegenden Staatsvertrages die Erlassung von besonderen Bundesgesetzen gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 4 B-VG zur Überführung des Vertragsinhaltes in die innerstaatliche Rechtsordnung nicht erforderlich.

 

Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 18. Dezember 2012 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Mag. Bettina Rausch.

Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, Bundesrat Efgani Dönmez, PMM mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.

An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Efgani Dönmez, PMM, Stefan Schennach, Mag. Susanne Kurz und Günther Köberl.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Mag. Bettina Rausch gewählt.

Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 18. Dezember 2012 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2012 12 18

                            Mag. Bettina Rausch                                                             Günther Köberl

                                 Berichterstatterin                                                                      Vorsitzender