8870 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten

über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Dezember 2012 betreffend Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Russischen Föderation betreffend die Übergabe der Büchersammlung Esterházy an die Republik Österreich

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates trägt dem Umstand Rechnung, dass zu Ende des Zweiten Weltkriegs Bestände aus der Esterházy‘schen Büchersammlung von österreichischem Territorium von der sowjetischen Armee ins Gebiet des heutigen Russland verbracht wurden. Bereits 2003 hat die Österreichische Bundesregierung einen Antrag auf Rückgabe der Esterházy-Bücher gestellt. Von russischer Seite ist seit 2011 der politische Wille signalisiert worden, die Esterházy-Bücher zurückzugeben. Auf österreichischer Seite besteht großes Interesse an der Rückgabe der kulturell wertvollen Bücher.

Mit dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates verpflichtet sich die Russische Föderation, innerhalb von drei Monaten nach Inkrafttreten des Abkommens die Bücher zurückzugeben.

Der gegenständliche Staatsvertrag ist gesetzändernd und gesetzesergänzend.

Eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 2 B-VG ist nicht erforderlich, da keine Angelegenheiten, die den selbständigen Wirkungsbereich der Länder betreffen, geregelt werden.

Dem Nationalrat erschien bei der Genehmigung des Abschlusses des vorliegenden Staatsvertrages die Erlassung von besonderen Bundesgesetzen gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 4 B-VG zur Überführung des Vertragsinhaltes in die innerstaatliche Rechtsordnung nicht erforderlich.

 

Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 18. Dezember 2012 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Elisabeth Greiderer.

Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, Bundesrat Efgani Dönmez, PMM mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.

An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Mag. Susanne Kurz, Stefan Schennach, Efgani Dönmez, PMM und Günther Köberl.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Elisabeth Greiderer gewählt.


Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 18. Dezember 2012 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2012 12 18

                             Elisabeth Greiderer                                                              Günther Köberl

                                 Berichterstatterin                                                                      Vorsitzender