8872 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Unterricht, Kunst und Kultur

über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Dezember 2012 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Landesvertragslehrpersonengesetz 1966, das Prüfungstaxengesetz Schulen – Pädagogische Hochschulen und das Unterrichtspraktikumsgesetz geändert werden

Mit dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates werden eine Reihe von Änderungen vorgenommen:

 

Es wird die Verlängerung der Regelung zur Berücksichtigung der von Berufsschullehrerinnen und Berufsschullehrern geleisteten Arbeiten im Rahmen der Verbesserung der Eingliederung von benachteiligten Personen mit Vermittlungshindernissen in das Berufsleben sowie für die Durchführung von Projekten der Qualitätssicherung in der Lehrverpflichtung bis einschließlich für das Schuljahr 2014/15 gesichert.

Es werden auch die Voraussetzungen für eine verstärkte Einbeziehung der Leiterinnen und Leiter bei der Auswahl von Lehrkräften für ihre Schule zu den Bewerbungen gegenüber der Personalstelle und die Möglichkeit, zu den Bewerbungen Stellung zu nehmen und der Personalstelle Auswahlvorschläge zu übermitteln, geschaffen.

Im Landesvertragslehrpersonengesetz wird der Begriff „Neue Mittelschule“ eingeführt.

Mit Wirksamkeit ab 1. Oktober 2013 tritt für das Lehrpersonal an Pädagogischen Hochschulen ein den hochschulmäßigen Rahmenbedingungen besser Rechnung tragendes neues Dienst- und Besoldungsrecht in Kraft. Für das Studienjahr 2012/13 wird daher die im Prüfungstaxengesetz bisher zur Abgeltung der Prüfungstätigkeiten und der Betreuung von Bachelorarbeiten vorgesehene Regelung letztmalig verlängert.

Schließlich werden Redaktionsversehen bereinigt.

 

Der Ausschuss für Unterricht, Kunst und Kultur hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 18. Dezember 2012 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Johann Schweigkofler.

Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, Bundesrat Marco Schreuder mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Johann Schweigkofler gewählt.

 

 

 

 

 

Der Ausschuss für Unterricht, Kunst und Kultur stellt nach Beratung der Vorlage am 18. Dezember 2012 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2012 12 18

                           Johann Schweigkofler                                                        Monika Mühlwerth

                                   Berichterstatter                                                                        Vorsitzende