8876 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Gesundheitsausschusses
über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Dezember 2012 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Tiermaterialiengesetz geändert wird (Tiermaterialiengesetz-Novelle 2012)
Hauptgesichtspunkt des gegenständlichen Beschlusses des Nationalrates zur Änderung des Tiermaterialiengesetzes ist die Wiederherstellung der Übereinstimmung bei Verweisen und Textpassagen, die auf die neuen EU-Verordnungen Bezug nehmen.
Darüber hinaus werden Ergänzungen und Klarstellungen in einzelnen Formulierungen vorgenommen, die sich aus der bisherigen Vollzugserfahrung ergeben haben.
Zielsetzung und Inhalt der EU-Regelungen bleiben zwar weitgehend gleich, es werden jedoch im Allgemeinen viele Verbesserungen in den Rechtstexten durch klarere Formulierungen und Abgrenzungen und nicht zuletzt durch die Neustrukturierung und Zusammenfassung aller geltenden Bestimmungen erreicht. In einzelnen Bereichen werden die Möglichkeiten für subsidiäre Regelungen durch die Mitgliedstaaten ausgeweitet und gewisse administrative Erleichterungen eingeführt (beispielsweise durch ein vereinfachtes Verfahren bei der Registrierung von Betrieben).
Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen
Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am
18. Dezember 2012 in Verhandlung genommen.
Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Friedrich Hensler.
Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, Bundesrat Efgani Dönmez, PMM mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.
Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Friedrich Hensler gewählt.
Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 18. Dezember 2012 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2012 12 18
Friedrich Hensler Martina Diesner-Wais
Berichterstatter Vorsitzende