8877 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Dezember 2012 betreffend ein Bundesgesetz zur Durchführung unmittelbar anwendbarer unionsrechtlicher Bestimmungen auf dem Gebiet des Tierschutzes

Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates dient der Festlegung von Durchführungs- und Strafbestimmungen zur  EG-Verordnung über den Schutz von Tieren zum Zeitpunkt der Tötung. Die angeführte Verordnung tritt mit 1. Jänner 2013 in Kraft und ist unmittelbar anwendbar. Gleichzeitig wird eine Basis geschaffen, damit für eventuell in Zukunft zu erwartende unmittelbar anwendbare Rechtsakte der EU auf dem Gebiet des Tierschutzes Durchführungs- und Strafbestimmungen geregelt werden können.

Da gegen Entscheidungen der Bezirksverwaltungsbehörde in Verfahren nach diesem Bundesgesetz Berufung an den unabhängigen Verwaltungssenat im Land erhoben werden kann, bedarf die Kundmachung dieses Bundesgesetzes der Zustimmung der Länder gemäß Art. 129a Abs. 2 B-VG.

Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 18. Dezember 2012 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Friedrich Hensler.

Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, Bundesrat Efgani Dönmez, PMM mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.

An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Efgani Dönmez, PMM und Martina Diesner-Wais.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Friedrich Hensler gewählt.

Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 18. Dezember 2012 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2012 12 18

                               Friedrich Hensler                                                         Martina Diesner-Wais

                                   Berichterstatter                                                                        Vorsitzende