8895 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Umweltausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 31. Jänner 2013 betreffend ein Bundesgesetz über das Inverkehrbringen von Gasölen für nicht auf See befindliche Binnenschiffe und Sportboote sowie für mobile Maschinen und Geräte

Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates hat die Umsetzung der Richtlinie 2009/30/EG zur Änderung der Richtlinie 98/70/EG im Hinblick auf die Spezifikationen für Otto-, Diesel- und Gasölkraftstoffe und die Einführung eines Systems zur Überwachung und Verringerung der Treibhausgasemissionen sowie zur Änderung der Richtlinie 1999/32/EG im Hinblick auf die Spezifikationen für von Binnenschiffen gebrauchte Kraftstoffe und zur Aufhebung der Richtlinie 93/12/EWG, ABl. Nr. L 350 vom 28.12.1998 S. 58, zuletzt geändert durch die Richtlinie 2009/30/EG, ABl. L 140 vom 05.06.2009 S. 88 der den ho. Kompetenzbereich betreffenden Inhalte, das Inverkehrbringen von bestimmten Gasölen mit einem reduzierten Schwefelgehalt in nationales Recht zum Ziel. Die Festlegung der technischen Spezifikation des Gasöls zur Verwendung in Kompressionszündungsmotoren beruht auf Gesundheits- und Umweltaspekten und dient damit dem Gesundheits- und Umweltschutz. Es darf demnach der höchstzulässige Schwefelgehalt 10,0 mg/kg nicht übersteigen.

Ein Teil des Inhalts der Richtlinie 2009/30/EG, nämlich das Inverkehrbringen von Gasölen für den Betrieb von mobilen Maschinen und Geräten (einschließlich Binnenschiffe) und für den Betrieb von Sportbooten, fällt aufgrund der Zielsetzung dieser Regelung in den Kompetenzbereich des BMLFUW.

Der Umweltausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 5. Februar 2013 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Klaus Konrad.

Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.

An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Franz Wenger, Ing. Maurice Androsch und Gerd Krusche.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Klaus Konrad gewählt.

Der Umweltausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 5. Februar 2013 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2013 02 05

                                   Klaus Konrad                                                                Juliane Lugsteiner

                                   Berichterstatter                                                                        Vorsitzende