8897 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Verkehr, Innovation und Technologie

über den Beschluss des Nationalrates vom 31. Jänner 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Eisenbahnbeförderung und die Fahrgastrechte erlassen und das Eisenbahngesetz 1957 geändert wird

Mit dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates wird die gesetzliche Verankerung der Fahrgastrechte verbessert. Die Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr im Besonderen, wie sie vom Unionsrecht ausgingen, sind in Österreich erstmals im Jahr 2010 in einem eigenen Bundesgesetz über die Fahrgastrechte geregelt worden; dazu liegen erste Anwendungserfahrungen vor.

Zur Stärkung der Kontroll- und Durchsetzungsmöglichkeiten von Fahrgastrechten sind im gegenständlichen Beschluss des Nationalrates auch flankierende Ergänzungen im Eisenbahngesetz vorgesehen.

Der Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 5. Februar 2013 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Wolfgang Beer.

Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.

An der Debatte beteiligte sich Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Wolfgang Beer gewählt.

Der Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie stellt nach Beratung der Vorlage am 5. Februar 2013 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2013 02 05

                                 Wolfgang Beer                                                                  Werner Stadler

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender