8900 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Ausschusses für Verkehr, Innovation und Technologie
über den Beschluss des Nationalrates vom 31. Jänner 2013 betreffend ein Bundesgesetz über die Einführung intelligenter Verkehrssysteme im Straßenverkehr und deren Schnittstellen zu anderen Verkehrsträgern (IVS-Gesetz – IVS-G)
Die Richtlinie 2010/40/EU zum Rahmen für die Einführung intelligenter Verkehrssysteme im Straßenverkehr und für deren Schnittstellen zu anderen Verkehrsträgern (in der Folge: IVS-Richtlinie), ist am 27. August 2010 in Kraft getreten. Nach ihrem Artikel 18 Abs. 1 sind die Mitgliedsstaaten verpflichtet, bis zum 27. Februar 2012 die Rechts- und Verwaltungsvorschriften in Kraft zu setzen, die erforderlich sind, um der Richtlinie nachzukommen.
Mit dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates wird die IVS-Richtlinie umgesetzt und ein Rahmen zur Einführung intelligenter Verkehrssysteme (IVS) in Österreich geschaffen.
Die IVS-Richtlinie stellt eine Rahmenrichtlinie dar, die sich in erster Linie an die Kommission wendet und sie ermächtigt, Spezifikationen als delegierte Rechtsakte zu erlassen. Die Mitgliedsstaaten sind nicht verpflichtet, in ihrem Hoheitsgebiet Anwendungen und Dienste intelligenter Verkehrssysteme einzuführen; wenn sie sich jedoch für eine Einführung entscheiden, so hat diese spezifikationskonform zu erfolgen. Mittels des vorliegenden Beschlusses des Nationalrates soll vor allem erreicht werden, dass von der Kommission erlassene Spezifikationen nationale Rechtswirkungen entfalten und so bei der Einführung von IVS-Maßnahmen verbindlich eingehalten werden müssen.
Der Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 5. Februar 2013 in Verhandlung genommen.
Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Ing. Maurice Androsch.
Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.
An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Wolfgang Beer und Gerd Krusche.
Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Ing. Maurice Androsch gewählt.
Der Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie stellt nach Beratung der Vorlage am 5. Februar 2013 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2013 02 05
Ing. Maurice Androsch Werner Stadler
Berichterstatter Vorsitzender