8902 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Verkehr, Innovation und Technologie

über den Beschluss des Nationalrates vom 31. Jänner 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Güterbeförderungsgesetz 1995 – GütbefG, das Gelegenheitsverkehrs-Gesetz 1996 – GelverkG und das Kraftfahrliniengesetz – KflG geändert werden

Im Zusammenhang mit den EU-Verordnungen Nr. 1071/2009, Nr. 1072/2009 und Nr. 1073/2009, die mit Wirksamkeit vom 4. Dezember 2001 gelten, werden mit dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates gemeinsame Regeln für die Zulassung zum Beruf des Kraftverkehrsunternehmens, für den Zugang zum Markt des grenzüberschreitenden Güterkraftverkehrs sowie für den Zugang zum grenzüberschreitenden Personenkraftverkehr umgesetzt. Die Beförderung von Postsendungen wird dabei ausdrücklich ausgenommen.

Weiters dient der gegenständliche Beschluss des Nationalrates der Implementierung von Bestimmungen hinsichtlich der Arbeitszeit selbständiger Kraftfahrer aufgrund einer weiteren EU-Richtlinie. Darüber hinaus werden auch die Grundlagen für die Führung eines einzelstaatlichen elektronischen Registers der Verkehrsunternehmen geschaffen.

Der Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 5. Februar 2013 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Ing. Maurice Androsch.

Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Ing. Maurice Androsch gewählt.

Der Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie stellt nach Beratung der Vorlage am 5. Februar 2013 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2013 02 05

                          Ing. Maurice Androsch                                                           Werner Stadler

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender