8903 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Verkehr, Innovation und Technologie

über den Beschluss des Nationalrates vom 31. Jänner 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrgesetz 1967 (31. KFG-Novelle) und das Führerscheingesetz (15. FSG-Novelle) geändert werden

Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates schafft die Grundlagen für eine Begutachtungsplakettendatenbank. In dieser Datenbank werden auch Gutachten über die wiederkehrende Begutachtung abgelegt und für die Zulassungsstellen abrufbar gemacht. Dadurch entfällt die Vorlage der Papierversion im Zuge eines Zulassungsvorganges.

Im Fahrschulbereich entfällt die behördliche Zustimmung bei Änderungen der Schulfahrzeuge. Die Bestimmungen über die Wiederholungen der Lehrbefähigungsprüfung werden großzügiger gestaltet und die Möglichkeiten für die Behörde im Rahmen der Fahrschulinspektion werden ausgedehnt und verbessert.

Darüber hinaus wird durch den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates das System der Bewilligung von Übungsfahrten neu gestaltet. Dabei entfällt die bisher vorgesehene Bewilligung für den Begleiter, was mit einem Entfall der Verwaltungslasten in diesem Bereich verbunden ist.

Weiters sieht der gegenständliche Beschluss des Nationalrates durch die Änderung des Führerscheingesetzes (15. FSG-Novelle) die Wiedereinführung der Ausnahmeregelung vor, welche Lenkerinnen und Lenkern von Zugmaschinen, Motorkarren und selbstfahrenden Arbeitsmaschinen auf Fahrten im Umkreis von nicht mehr als 10 km des ständigen Standorts des Fahrzeuges von der Verpflichtung zur Mitführung einer Lenkerberechtigung befreit.

Der Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 5. Februar 2013 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Ing. Maurice Androsch.

Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.

An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Franz Wenger, Wolfgang Beer, Werner Stadler, Elisabeth Kerschbaum und Gerd Krusche.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Ing. Maurice Androsch gewählt.


Der Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie stellt nach Beratung der Vorlage am 5. Februar 2013 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2013 02 05

                          Ing. Maurice Androsch                                                           Werner Stadler

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender