8907 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Finanzausschusses
über den Beschluss des Nationalrates vom 27. Februar 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 geändert wird
Angesichts von finanziellen Belastungen der PendlerInnen durch hohe Treibstoffkosten wird mit dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates das Pendlerpauschale geändert.
Derzeit haben nur ArbeitnehmerInnen Anspruch auf das Pendlerpauschale, die an mindestens elf Tagen pro Monat Fahrstrecken zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zurücklegen müssen, nicht aber Teilzeitkräfte, die nur an einem oder an zwei Tagen in der Woche arbeiten. Das "Jobticket", das Arbeitgeber steuerbegünstigt für die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel zur Verfügung stellen können, ist derzeit an den Anspruch auf Pendlerpauschale gekoppelt.
Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates sieht nun vor, das PendlerInnenpauschale auch teilzeitbeschäftigten ArbeitnehmerInnen aliquot zugänglich zu machen. Dazu kommen ein höherer Pendlerzuschlag und ein "Pendlereuro" sowie ein Pendlerausgleichsbetrag. Das "Jobticket" sollen ArbeitgeberInnen auch ArbeitnehmerInnen steuerfrei zur Verfügung stellen, die keinen Anspruch auf das Pendlerpauschale haben. Gestrichen wird hingegen das Pendlerpauschale für Arbeitnehmer, die ihren Dienstwagen privat nutzen können.
Arbeitnehmern mit Anspruch auf Pendlerpauschale gebührt künftig ein "Pendlereuro" von jährlich zwei € pro Kilometer der einfachen Fahrtstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Ein Pendlerausgleichsbetrag erhöht den Prozentsatz beim Steuerausgleich von 10% auf 18% und den Betrag von höchstens 110 € auf höchstens 400 € jährlich (Pendlerzuschlag). Bei Anspruch auf ein Pendlerpauschale erhalten einkommensteuerbefreite Arbeitnehmer einen Pendlerausgleichsbetrag von 289 €, der auch zu einer Steuergutschrift führen kann. Der Pendlerausgleichsbetrag vermindert sich gleichmäßig einschleifend zwischen einer Einkommensteuer von einem Euro und 290 € auf null.
Wenn Familienheimfahrten als Werbungskosten berücksichtigt werden, kann daneben kein Pendlerpauschale für die Wegstrecke vom Familienwohnsitz zur Arbeitsstätte berücksichtigt werden. Pro Arbeitnehmer steht maximal ein volles Pendlerpauschale im Kalendermonat zu.
Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 12. März 2013 in Verhandlung genommen.
Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Michael Lampel.
Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, die Bundesräte Elisabeth Kerschbaum und Stefan Posch mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.
An der Debatte beteiligte sich Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum.
Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Michael Lampel gewählt.
Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 12. März 2013 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2013 03 12
Michael Lampel Ewald Lindinger
Berichterstatter Vorsitzender