8909 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Wissenschaft und Forschung

über den Beschluss des Nationalrates vom 27. Februar 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Universitätsgesetz 2002 geändert wird

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates ist der erste Schritt in der Implementierung einer neu zu schaffenden Struktur der Universitätsfinanzierung. Durch die Einfügung eines Unterabschnitts 2a werden die Ziele und Eckpunkte des neuen Finanzierungsmodells im Universitätsgesetz 2002 integriert. In einem zweiten Schritt sollen dann die Bestimmungen des UG über die Finanzierung der Universitäten aus Bundesmitteln entsprechend diesen Vorgaben geändert werden und so die konkreten Umsetzungsschritte der kapazitätsorientierten, studierendenbezogenen Universitätsfinanzierung erfolgen.

Zentrales Element des neuen Modells ist die Finanzierung der universitären Lehre, die sich an der Anzahl der von den Universitäten angebotenen und betreuten Studienplätze orientiert, wobei Studienplätze ähnlicher Ausrichtung und Ausstattungsnotwendigkeit zu Fächergruppen zusammengefasst werden. Ab der nächsten Leistungsvereinbarungsperiode 2013 bis 2015 wird sich der den Universitäten zur Ver­fügung stehende Gesamtbetrag aus einem Teilbetrag für die Grundbudgets und einem Teilbetrag für die Hoch­schulraum-Strukturmittel zusammensetzen. Die bisherige äußerst komplexe indikatorenbezogene Finanzierung über das formelgebundene Budget kommt nicht mehr zur Anwendung. Die Aufteilung der Hochschulraum-Strukturmittel wird anhand von wenigen Indikatoren nachvollziehbar berechnet. In der kommenden Leistungsvereinbarungsperiode werden den Hochschulen laut Budgetpfad inklusive Offensivmittel zusätzlich 990 Mio. € zur Verfügung stehen, die so genannte "Hochschul-Milliarde".

Der Gesetzesbeschluss enthält auch ein Qualitätsverbesserungspaket für fünf besonders nachgefragte Studienfelder. Das Wissenschaftsressort stellt daher Offensivmittel zur Schaffung von 95 zusätzlichen ProfessorInnenstellen an jenen Universitäten, an denen die besonders nachgefragten Studien eingerichtet sind, zur Verfügung. In den Jahre 2013 bis 2015 werden zur Verbesserung der Studienbedingungen bzw. Betreuungverhältnisse aus Offensivmitteln rund 36 Mio. € für die Schaffung zusätzlicher Professuren aufgewendet.

Teil dieser Maßnahmen sind auch die Stabilisierung der Zahl der StudienanfängerInnen und Kapazitätsregelungen. Dadurch werden unter anderem die Studienplätze für StudienanfängerInnen pro Studienjahr für fünf Studienfelder festgelegt. Diese sind Architektur und Städteplanung (ausgenommen dabei die Studien an der Universität für angewandte Kunst in Wien, an der Universität für künstlerische und industrielle Gestaltung Linz und an der Akademie der bildenden Künste Linz), ferner Biologie und Biochemie (ausgenommen Studien, zu denen bereits Zugangsregelungen bestehen), die beiden Studienfelder Informatik und Pharmazie, sowie "Management und Verwaltung/Wirtschaft und Verwaltung, allgemein/Wirtschaftswissenschaft". Der Beschluss des Nationalrates sieht auch die Möglichkeit von Zugangsregelungen für besonders stark nachgefragte Studien vor. Bei Bedarf kann das Rektorat jeder Universität, an dem die Nachfrage die Anzahl der in der Leistungsvereinbarung festgelegten Studienplätze übersteigt, Zugangsregelungen durch Aufnahmeverfahren schaffen.

Der Ausschuss für Wissenschaft und Forschung hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 12. März 2013 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Anneliese Junker.

Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, Bundesrat Efgani Dönmez, PMM mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.

An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Mag. Bettina Rausch, Stefan Schennach, Gerd Krusche und Efgani Dönmez, PMM.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Anneliese Junker gewählt.

Der Ausschuss für Wissenschaft und Forschung stellt nach Beratung der Vorlage am 12. März 2013 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2013 03 12

                               Anneliese Junker                                                                   Josef Saller

                                 Berichterstatterin                                                                      Vorsitzender