8913 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten
über den Beschluss des Nationalrates vom 27. Februar 2013 betreffend Rahmenabkommen über umfassende Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Sozialistischen Republik Vietnam andererseits
Der vorliegende Beschluss des Nationalrates trägt dem Umstand Rechnung, dass die Beziehungen zwischen der Europäischen Union und der Sozialistischen Republik Vietnam auf eine neue vertragliche Grundlage gestellt werden sollen.
Das Abkommen mit Vietnam stellt einen weiteren wichtigen Schritt zu einem stärkeren politischen und wirtschaftlichen Engagement der EU in Südostasien dar. Es umfasst die üblichen politischen Klauseln der EU über die Menschenrechte, den Internationalen Strafgerichtshof, Massenvernichtungswaffen, Kleinwaffen und leichte Waffen sowie die Terrorismusbekämpfung. Auch wird mit dem Abkommen die EU-Politik in den Bereichen Steuern und Migration umgesetzt. Das Abkommen stellt die Grundlage für ein effektiveres Engagement der EU und ihrer Mitgliedstaaten in Vietnam in den Bereichen Entwicklung, Handel, Wirtschaft und Justiz dar. Es umfasst Bereiche wie Gesundheit, Umwelt, Klimawandel, Energie, Bildung und Kultur, Arbeit, Beschäftigung und Soziales, Wissenschaft und Technologie sowie Verkehr. Auch die rechtliche Zusammenarbeit, die Geldwäsche und die Finanzierung des Terrorismus, die organisierte Kriminalität und die Korruption werden behandelt. Zudem werden Bereiche, die für Vietnam von besonderem Interesse sind, wie die Zusammenarbeit bei der Wahrung der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit sowie die Beseitigung von Kampfmittelrückständen und die Vorbeugung von Naturkatastrophen berücksichtigt.
Das Abkommen erleichtert die Aushandlung und den Abschluss eines Freihandelsabkommens mit Vietnam im Einklang mit dem Ziel der EU, einen kohärenten wirtschaftlichen und politischen Rahmen für die Beziehungen zwischen der EU und den ASEAN-Ländern zu schaffen.
Der gegenständliche Staatsvertrag ist gesetzändernd bzw. gesetzesergänzend.
Da auch Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereiches der Länder geregelt werden, ist eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 2 B-VG erforderlich.
Dem Nationalrat erschien bei der Genehmigung des Abschlusses des vorliegenden Staatsvertrages die Erlassung von besonderen Bundesgesetzen gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 3 B-VG zur Überführung des Vertragsinhaltes in die innerstaatliche Rechtsordnung nicht erforderlich.
Da das vorliegende Abkommen Bestimmungen enthält, die in die Kompetenzen sowohl der EU als auch der Mitgliedstaaten fallen, handelt es sich um ein gemischtes Abkommen und bedarf auf EU-Seite auch der Genehmigung durch alle Mitgliedstaaten. Das Abkommen ist in 22 Amtssprachen der Europäischen Union (d.h. allen außer der irischen) und in vietnamesischer Sprache authentisch. Dem Nationalrat wurden gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 3 B-VG die authentische deutsche und englische Sprachfassung zur Genehmigung vorgelegt.
Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 12. März 2013 in Verhandlung genommen.
Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Elisabeth Greiderer.
Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, Bundesrat Efgani Dönmez, PMM mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.
An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Mag. Susanne Kurz, Monika Mühlwerth, Georg Keuschnigg, Efgani Dönmez, PMM und Günther Köberl.
Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Elisabeth Greiderer gewählt.
Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 12. März 2013 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,
1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,
2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Wien, 2013 03 12
Elisabeth Greiderer Günther Köberl
Berichterstatterin Vorsitzender