8917 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Ausschusses für innere Angelegenheiten
über den Beschluss des Nationalrates vom 20. März 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das BFA-Einrichtungsgesetz, das BFA-Verfahrensgesetz, das Asylgesetz 2005, das Fremdenpolizeigesetz 2005, das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz und das Grenzkontrollgesetz sowie das Grundversorgungsgesetz – Bund 2005 geändert werden (FNG-Anpassungsgesetz)
Der vorliegende Beschluss des Nationalrates trägt dem Umstand Rechnung, dass die noch ausstehenden Bestimmungen aufgrund der Einrichtung eines Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl mit dem Fremdenbehördenneustrukturierungsgesetz zu normieren sind.
Der gegenständliche Beschluss beinhaltet folgende Maßnahme(n):
- Anpassung der fremdenrechtlichen Materiengesetze an die Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 sowie Schaffung von notwendigen Sondernormen;
- Schaffung von Rechtsgrundlagen betreffend den Übergang aller Verfahren zum 01. Jänner 2014 sowie der den Verfahren zugrundeliegenden Daten;
- Schaffung einer Verwendungsmöglichkeit für Landesbedienstete und Bedienstete der Gemeinde Wien für Aufgaben des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl;
- Anpassungen der fremdenrechtlichen Bestimmungen an Judikatur des Verwaltungs- und Verfassungsgerichtshofes;
- Umsetzung der Vorgaben aus der Richtlinie 2011/95/EU (Statusrichtlinie), der Richtlinie 2011/98/EU (Rahmenrichtlinie) und der Richtlinie 2011/51/EU (Ausweitung-Daueraufenthaltsrichtlinie) sowie
- Anpassung an die Verordnung (EG) Nr. 810/2009 (Visakodex) und die Verordnung (EG) Nr. 562/2006 (Schengener-Grenzkodex).
Der Ausschuss für innere Angelegenheiten hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 3. April 2013 in Verhandlung genommen.
Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Günther Köberl.
Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.
An der Debatte beteiligten sich die Bundesrätinnen Inge Posch-Gruska, Elisabeth Kerschbaum und Elisabeth Reich.
Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Günther Köberl gewählt.
Der Ausschuss für innere Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 3. April 2013 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2013 04 03
Günther Köberl Franz Perhab
Berichterstatter Vorsitzender