8919 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für innere Angelegenheiten

über den Beschluss des Nationalrates vom 20. März 2013 betreffend Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Moldau über die gegenseitige Hilfeleistung bei Naturkatastrophen oder technischen Katastrophen und die Zusammenarbeit bei deren Prävention

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates trägt dem Umstand Rechnung, dass die Zusammenarbeit zwischen der Republik Österreich und der Republik Moldau bei Naturkatastrophen oder technischen Katastrophen und die Zusammenarbeit bei deren Prävention derzeit im Rahmen der Katastrophenhilfe weitgehend ohne ausdrückliche Regelung erfolgt.

Der gegenständliche Beschluss hat daher die Schaffung eines völkerrechtlichen Rahmens für die Zusammenarbeit der Republik Moldau im Bereich Zivilschutz zum Ziel.

Der gegenständliche Staatsvertrag ist gesetzändernd bzw. gesetzesergänzend.

Dem Nationalrat erschien bei der Genehmigung des Abschlusses des vorliegenden Staatsvertrages die Erlassung von besonderen Bundesgesetzen gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 4 B-VG zur Überführung des Vertragsinhaltes in die innerstaatliche Rechtsordnung nicht erforderlich.

Da auch Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereiches der Länder geregelt werden, ist eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 2 B-VG erforderlich.

 

Der Ausschuss für innere Angelegenheiten hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 3. April 2013 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Walter Temmel.

Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.

An der Debatte beteiligten sich die Bundesrätinnen Martina Diesner-Wais und Elisabeth Kerschbaum sowie Bundesrat Günther Köberl.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Walter Temmel gewählt.

Der Ausschuss für innere Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 3. April 2013 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,

1.      gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2.      dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Wien, 2013 04 03

                                 Walter Temmel                                                                    Franz Perhab

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender