8927 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Finanzausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 20. März 2013 betreffend Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik San Marino zur Abänderung des Zusatzprotokolls zum am 18. September 2009 unterzeichneten Protokoll zur Abänderung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Republik San Marino auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll

Die steuerlichen Beziehungen zwischen der Republik Österreich und der Republik San Marino werden gegenwärtig durch das am 24. November 2004 in Wien unterzeichnete Abkommen auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll in der Fassung des am 18. September 2009 in Wien unterzeichneten Protokolls und Zusatzprotokolls geschützt.

Auf Grund der unvorhergesehenen Entwicklungen während der Phase 1 Review Österreichs durch die Peer Review Group des Global Forum on Transparency and Exchange of Information besteht der Bedarf einer Anpassung von Absatz 1 lit. e) von Artikel 1 des am 18. September 2009 unterzeichneten Zusatzprotokolls zu Artikel 26 des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Österreich und San Marino in der Fassung des am selben Tag unterzeichneten Protokolls.

Mit dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates erfolgt daher eine Revision des Zusatzprotokolls in Form eines diplomatischen Notenwechsels. Weiters erfolgt mit dem gegenständlichen Beschluss eine Anpassung des Doppelbesteuerungsabkommens an den neuen OECD Standard betreffend steuerliche Transparenz und Amtshilfebereitschaft.

Da auch Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereiches der Länder geregelt werden, ist eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 2 B-VG erforderlich.

Dem Nationalrat erschien bei der Genehmigung des Abschlusses des vorliegenden Staatsvertrages die Erlassung von besonderen Bundesgesetzen gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 4 B-VG zur Überführung des Vertragsinhaltes in die innerstaatliche Rechtsordnung nicht erforderlich.

 

Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 3. April 2013 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Michael Lampel.

Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, Bundesrat Marco Schreuder mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Michael Lampel gewählt.


Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 3. April 2013 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,

1.      gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2.      dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Wien, 2013 04 03

                                 Michael Lampel                                                                 Ewald Lindinger

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender