8930 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

über den Beschluss des Nationalrates vom 21. März 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Verbrechensopfergesetz geändert wird

Mit dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates werden neben Leistungsverbesserungen für Opfer von Verbrechen und deren Hinterbliebene auch Maßnahmen getroffen, die der Verwaltungsvereinfachung bzw. Verfahrensbeschleunigung dienen. Die bisher normierten Beträge an Pauschalentschädigung für Schmerzengeld werden wesentlich erhöht.

Weiters sieht der gegenständliche Beschluss des Nationalrates zwei Leistungskategorien bei schweren Körperverletzungen als auch bei Körperverletzungen mit schweren Dauerfolgen vor, wodurch eine sachgerechtere Entschädigung der Opfer mit unterschiedlich schweren Gesundheitsschädigungen ermöglicht wird.

Drittstaatsangehörige sollen auch bei einem unrechtmäßigen Aufenthalt in Österreich zum Tatzeitpunkt Zugang zur Entschädigung haben, sofern dieser durch einen Menschenhandel bewirkt wurde und ein Aufenthaltsrecht für besonderen Schutz (nach dem NAG bzw. ab 1.1.2014 dem Asylgesetz) oder ein daran anschließendes Aufenthaltsrecht zuerkannt wurde.

Opfern und Hinterbliebenen, die unmittelbar nach einer Straftat im Rahmen einer Krisenintervention psychologisch betreut werden, haben künftig einen Anspruch auf Kostenübernahme durch den Bund bis zu einem festgesetzten Höchstausmaß.

 

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 3. April 2013 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Reinhard Todt.

Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, Bundesrat Efgani Dönmez, PMM mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.

An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Friedrich Hensler, Mag. Christian Jachs und Efgani Dönmez, PMM.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Reinhard Todt gewählt.

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 3. April 2013 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2013 04 03

                                  Reinhard Todt                                                                 Monika Kemperle

                                   Berichterstatter                                                                        Vorsitzende