8933 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
über den Beschluss des Nationalrates vom 21. März 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ausländerbeschäftigungsgesetz und das Behinderteneinstellungsgesetz geändert werden
Mit dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates werden in Anlehnung an eine EU-Richtlinie die gesetzlichen Bestimmungen betreffend die Erteilung von Arbeits- und Beschäftigungsbewilligungen adaptiert und das Verfahrensrecht an die neue zweistufige Verwaltungsgerichtsbarkeit angepasst.
Der vorliegende Beschluss des Nationalrates beinhaltet unter anderem folgende Maßnahmen:
- InhaberInnen einer Niederlassungsbewilligung wird bei Vorliegen bestimmter Kriterien eine Rot-Weiß-Rot-Karte plus und damit unbeschränkter Arbeitsmarktzugang gewährt;
- ArbeitnehmerInnen mit einer eingeschränkten Arbeitserlaubnis bzw. BesitzerInnen eines Befreiungsscheins werden in das Rot-Weiß-Rot-Karten-System übergeführt;
- Beschäftigungsbewilligungen gelten in Hinkunft für das gesamte Bundesgebiet;
- ausländische KünstlerInnen benötigen zu ihrem Aufenthaltstitel keine gesonderte Arbeitsberechtigung mehr, sondern erhalten eine kombinierte Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis, die sie zur Beschäftigung bei einem bestimmten Arbeitgeber berechtigt;
- Arbeitgebern von Schlüssel- und von Fachkräften wird durch den gegenständlichen Beschluss ermöglicht, Anträge auf eine Rot-Weiß-Rot-Karte stellvertretend bei der zuständigen Behörde im Inland einzubringen;
- Harmonisierung der Bewilligungsvoraussetzungen für grenzüberschreitend überlassene Arbeitskräfte und eine Beschleunigung von Rot-Weiß-Rot-Karten-Verfahren sowie
- die Aufnahme von ArbeitnehmerInnen aus Drittstaaten in den Kreis der begünstigten Behinderten.
Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 3. April 2013 in Verhandlung genommen.
Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Reinhard Todt.
Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, Bundesrat Efgani Dönmez, PMM mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.
An der Debatte beteiligte sich Bundesrat Efgani Dönmez, PMM.
Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Reinhard Todt gewählt.
Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 3. April 2013 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2013 04 03
Reinhard Todt Monika Kemperle
Berichterstatter Vorsitzende