8942 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Familie und Jugend

über den Beschluss des Nationalrates vom 21. März 2013 betreffend ein Bundesgesetz über die Grundsätze für Hilfen für Familien und Erziehungshilfen für Kinder und Jugendliche (Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz 2013 – B-KJHG 2013)

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates trägt dem Umstand Rechnung, dass gesellschaftliche Veränderungen, wie die anhaltend hohe Zahl an Trennungen und Scheidungen, Eineltern- oder Patchworkfamilien, die steigende Erwerbsbeteiligung beider Elternteile bei gleichzeitiger Flexibilisierung von Arbeitszeiten, aber auch die zunehmende Zahl an Familien mit Migrationshintergrund, die soziale Arbeit mit Familien vor geänderte Herausforderungen stellen.

Gleichzeitig ist das allgemeine Bewusstsein für altersgemäße Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen sowie die Sensibilität für mögliche Kindeswohlgefährdungen sowohl bei Fachleuten als auch in der allgemeinen Bevölkerung gestiegen, weshalb vermehrt Verdachtsfälle an die Kinder- und Jugendhilfe herangetragen werden.

 

Der gegenständliche Beschluss hat daher

-       die Verbesserung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen vor Gewalt in der Familie und anderen Gefährdungen;

-       Impulse für einheitliche Standards und weitere Professionalisierung der Fachkräfte;

-       die Stärkung der Prävention von Erziehungsproblemen;

-       Konkretisierung der Ziele und Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe sowie

-       die Verbesserung des Schutzes von personenbezogenen Daten

zum Ziel.

 

Der Ausschuss für Familie und Jugend hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 3. April 2013 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Elisabeth Greiderer.

Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, Bundesrat Efgani Dönmez, PMM mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.

An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Inge Posch-Gruska, Hans-Jörg Jenewein und Efgani Dönmez, PMM.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Elisabeth Greiderer gewählt.


Der Ausschuss für Familie und Jugend stellt nach Beratung der Vorlage am 3. April 2013 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2013 04 03

                             Elisabeth Greiderer                                                         Mag. Bettina Rausch

                                 Berichterstatterin                                                                       Vorsitzende