8943 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Ausschusses für Familie und Jugend
über den Beschluss des Nationalrates vom 21. März 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 geändert wird
Mit dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates wird die Möglichkeit geschaffen, dass die Familienbeihilfe direkt an Volljährige ausbezahlt werden kann.
Damit es bei der Direktauszahlung der Familienbeihilfe an Volljährige nicht zum Verlust der Geschwisterstaffelung kommt, ist diese neu zu regeln.
Der Ausschuss für Familie und Jugend hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 3. April 2013 in Verhandlung genommen.
Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Martina Diesner-Wais.
Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, Bundesrat Efgani Dönmez, PMM mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.
An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Efgani Dönmez, PMM und Johanna Köberl.
Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Martina Diesner-Wais gewählt.
Der Ausschuss für Familie und Jugend stellt nach Beratung der Vorlage am 3. April 2013 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2013 04 03
Martina Diesner-Wais Mag. Bettina Rausch
Berichterstatterin Vorsitzende