8944 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Ausschusses für Familie und Jugend
über den Beschluss des Nationalrates vom 21. März 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Familienberatungsförderungsgesetz geändert wird
Der vorliegende Beschluss des Nationalrates trägt dem Umstand Rechnung, dass das Regierungsprogramm für die XXIV. Gesetzgebungsperiode die Verbesserung und den Ausbau der Familienberatung (unter besonderer Berücksichtigung von Eltern von behinderten Kindern und behinderten Elternteilen) vorsieht.
Dazu zählen auch die nach dem Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz vorgesehenen Maßnahmen zur Beseitigung von Diskriminierungen aufgrund von Barrieren.
Derzeit sind etwa 50% der geförderten Familienberatungsstellen, d.s. rd. 200 Standorte, nicht barrierefrei, weshalb die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft und eine selbstbestimmte Lebensführung in Bezug auf die Inanspruchnahme von Familienberatungsstellen nicht gegeben ist.
Mit dem gegenständlichen Beschluss wird daher im Rahmen der Familienberatungsförderung eine befristete Möglichkeit zur direkten Förderung von Maßnahmen der Umsetzung der Barrierefreiheit geschaffen.
Der Ausschuss für Familie und Jugend hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 3. April 2013 in Verhandlung genommen.
Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Martina Diesner-Wais.
Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, Bundesrat Efgani Dönmez, PMM mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.
An der Debatte beteiligte sich Bundesrat Efgani Dönmez, PMM.
Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Martina Diesner-Wais gewählt.
Der Ausschuss für Familie und Jugend stellt nach Beratung der Vorlage am 3. April 2013 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2013 04 03
Martina Diesner-Wais Mag. Bettina Rausch
Berichterstatterin Vorsitzende