8950 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
über den Beschluss des Nationalrates vom 26. April 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Allgemeine Pensionsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Notarversicherungsgesetz 1972, das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz, das Pensionsgesetz 1965, das Bundestheaterpensionsgesetz und das Bundesbahn-Pensionsgesetz geändert werden (Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2013 – SVÄG 2013)
Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates dient großteils der Anpassung an die Rechtsentwicklung innerhalb der Sozialversicherung.
Im Einzelnen sind – auszugsweise – folgende Maßnahmen hervorzuheben:
- Einführung eines Widerspruchs gegen Bescheide über die Feststellung der Kontoerstgutschrift;
- Befreiung der Bezieherinnen von Wochengeld nach dem GSVG von der Beitragspflicht bei Ruhendmeldung bzw. Anzeige der Unterbrechung der Erwerbstätigkeit;
- Ausnahme von der GSVG-Pflichtversicherung bei geringfügiger selbständiger Erwerbstätigkeit neben einem Kinderbetreuungsgeldbezug;
- Ermöglichung einer zinsenfreien Aufteilung der Beitragsnachzahlung nach dem GSVG für JungunternehmerInnen auf drei Kalenderjahre in zwölf gleichen Raten;
- Schaffung einer Überbrückungshilfe als Beitragszuschuss für Klein(st)unternehmerInnen nach dem GSVG in besonders berücksichtigungswürdigen Fällen;
- Klarstellungen bezüglich der Ermittlung der Kontoerstgutschrift bei Vorliegen von noch nicht nachbemessenen (vorläufigen) Beitragsgrundlagen nach dem GSVG und BSVG;
- Verlängerung der Frist für die Mitteilung der Kontoerstgutschrift um ein halbes Jahr;
- Schaffung der Möglichkeit einer Verminderung der Kontoerstgutschrift ab dem Jahr 2017 im Wege eines Nachtragsabzuges;
- Klarstellung der Zuständigkeit für die Krankenversicherung von pensionierten Vertragsbediensteten.
Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 7. Mai 2013 in Verhandlung genommen.
Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Richard Wilhelm.
An der Debatte beteiligte sich Bundesrat Edgar Mayer.
Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Richard Wilhelm gewählt.
Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 7. Mai 2013 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2013 05 07
Richard Wilhelm Monika Kemperle
Berichterstatter Vorsitzende