8952 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Ausschusses für Unterricht, Kunst und Kultur
über den Beschluss des Nationalrates vom 25. April 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Schulpflichtgesetz 1985 und das Bildungsdokumentationsgesetz geändert werden
Mit dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates wird ein fünfstufiges Verfahren zur Vermeidung von Schulpflichtverletzungen eingeführt. Damit soll ein einheitlich strukturiertes Vorgehen von Schule, Schulbehörde und Jugendwohlfahrt bei Schulpflichtverletzungen gesichert werden, um in jedem Einzelfall die Ursachen für das Fernbleiben vom Unterricht zu erkennen und darauf abgestimmt und koordiniert die richtigen Schritte zu setzen.
Die Erziehungsberechtigten werden nicht nur zur Verantwortung gezogen und gegebenenfalls bestraft, wenn ihre schulpflichtigen Kinder dem Unterricht fernbleiben, sondern es wird seitens der Schule im Zusammenwirken mit Beratungseinrichtungen und der Jugendwohlfahrt den betroffenen Schülerinnen und Schülern und deren Erziehungsberechtigten vor allem Unterstützung angeboten. Dazu dienen einerseits Vereinbarungen und andererseits konkrete Hilfestellungen.
Wenn durch die von der Schule und der Schulbehörde gesetzten Maßnahmen kein Erfolg erzielt wird und der Verdacht der Kindeswohlgefährdung vorliegt, erfolgt durch den zuständigen Beamten des Qualitätsmanagements eine Meldung an den zuständigen Jugendwohlfahrtsträger. Falls durch diese Interventionen seitens der Schule und der daraus abgeleiteten Unterstützungsmaßnahmen kein Erfolg erzielt wird, hat der Schulleiter dies bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde anzuzeigen, die eine Geldstrafe in der Höhe bis zu € 440 zu verhängen hat.
Der Ausschuss für Unterricht, Kunst und Kultur hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 7. Mai 2013 in Verhandlung genommen.
Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Johann Schweigkofler.
Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, Bundesrat Marco Schreuder mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.
An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Monika Mühlwerth und Mag. Klaus Fürlinger.
Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Johann Schweigkofler gewählt.
Der Ausschuss für Unterricht, Kunst und Kultur stellt nach Beratung der Vorlage am 7. Mai 2013 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2013 05 07
Johann Schweigkofler Monika Mühlwerth
Berichterstatter Vorsitzende