8955 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Ausschusses für Unterricht, Kunst und Kultur
über den Beschluss des Nationalrates vom 25. April 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Schulorganisationsgesetz, das Berufsausbildungsgesetz, das Schulpflichtgesetz 1985, das Pflichtschulerhaltungs-Grundsatzgesetz, das Schulunterrichtsgesetz und das Bundesgesetz betreffend die Grundsätze für land- und forstwirtschaftliche Berufsschulen geändert werden (Facharbeiter-Ausbildungsinitiative–Gesetz 2013)
Mit dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates wird jungen Erwachsenen ab 20 Jahren ermöglicht, ihren Bildungsabschluss ab 1. September 2013 als ordentliche SchülerInnen an einer Berufsschule nachzuholen. Dazu werden Formen der überbetrieblichen Lehrausbildung im Berufsausbildungsgesetz verankert.
Der steigenden Zahl von Antritten zur Lehrabschlussprüfung im "zweiten Bildungsweg" im Berufsschulbereich und damit von außerordentlichen BerufsschülerInnen, die häufig über berufliche Vorqualifikationen verfügen bzw. an vom Arbeitsmarktservice (AMS) unterstützten Maßnahmen teilnehmen, wird mit dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates Rechnung getragen.
Zudem soll durch die verstärkte Durchlässigkeit des beruflichen Bildungswesens der Fachkräftemangel Österreichs eingedämmt werden. Der Bildungsauftrag der Berufsschulen wird dabei auf die ergänzende Förderung der überbetrieblichen Ausbildung ausgeweitet.
Der Ausschuss für Unterricht, Kunst und Kultur hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 7. Mai 2013 in Verhandlung genommen.
Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Christian Füller.
Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, Bundesrat Marco Schreuder mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.
An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Franz Wenger, Mag. Susanne Kurz und Monika Mühlwerth.
Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Christian Füller gewählt.
Der Ausschuss für Unterricht, Kunst und Kultur stellt nach Beratung der Vorlage am 7. Mai 2013 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2013 05 07
Christian Füller Monika Mühlwerth
Berichterstatter Vorsitzende