8960 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Gesundheitsausschusses
über den Beschluss des Nationalrates vom 26. April 2013 betreffend Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG, mit der die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens, BGBl. I Nr. 105/2008 geändert wird
Durch den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates wird die derzeit bis 31. Dezember 2013 geltende Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens, BGBl. I Nr. 105/2008 novelliert und ihre Geltungsdauer verlängert.
Die Anpassung dieser Vereinbarung an die Erfordernisse der Art. 15a B-VG Vereinbarung Zielsteuerung-Gesundheit und die Verlängerung der Geltungsdauer erfordern Aktualisierungen sowie entsprechende Änderungen des Vereinbarungsinhaltes (insbesondere im Bereich der Planung, der Qualität, der Gesundheitstelematik und der Dokumentation). Die bisherigen Finanzierungsregelungen bleiben unverändert aufrecht.
Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 7. Mai 2013 in Verhandlung genommen.
Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Friedrich Reisinger.
Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Friedrich Reisinger gewählt.
Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 7. Mai 2013 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2013 05 07
Friedrich Reisinger Gottfried Kneifel
Berichterstatter Vorsitzender