8963 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 26. April 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz geändert werden (2. Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetz – Bundesministerium für Gesundheit)

Die mit 1. Jänner 2014 in Kraft tretende Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012, BGBl. I Nr. 51, sieht nach dem Modell „9+2“ auf Bundesebene die Einrichtung eines Bundesverwaltungsgerichtes und eines Bundesfinanzgerichtes sowie in jedem Land die Einrichtung eines Landesverwaltungsgerichtes vor. Zugleich werden unabhängige Verwaltungsbehörden aufgelöst bzw. der administrative Instanzenzug grundsätzlich abgeschafft. Die entsprechenden Agenden werden in die Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte verlagert. Die im ASVG und in den sozialversicherungsrechtlichen Sondergesetzen (GSVG, BSVG und B-KUVG) enthaltenen Rechtsmittelregelungen stehen im Widerspruch zu dieser neuen Rechtslage bzw. würden diese zu unzweckmäßigen Ergebnissen führen.

Durch den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates werden Anpassungen der in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit fallenden sozialversicherungsrechtlichen Regelungen an das neue System der Verwaltungsgerichtsbarkeit vorgenommen.

Die im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (§§ 347a, 348f Abs. 2 und 351h ASVG) vorgesehene Normierung der Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts bedarf nach Art. 131 Abs. 4 B-VG der Zustimmung der Länder.

 

Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 7. Mai 2013 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Friedrich Reisinger.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Friedrich Reisinger gewählt.

Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 7. Mai 2013 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2013 05 07

                             Friedrich Reisinger                                                             Gottfried Kneifel

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender